Luzern hat einen Platz an der Sonne verdient!

Veröffentlicht am: 23:33:00 29.06.2010

Der Schweizerische Fachverband für Sonnenenergie „Swissolar“ hat die Förderung von solarthermischen Anlagen in allen Kantonen verglichen. Abgeschlagen auf dem letzten Platz liegt der Kanton Luzern. Die kantonale Förderung für die Realisierung einer Referenzanlage von fünf Quadratmetern (Kosten: 15‘000 CHF) beträgt 2‘800 CHF. Im Durchschnitt aller Kantone erhält man mit über 5‘000 CHF fast das Doppelte. Spitzenreiter ist der Kanton Baselstadt mit über 9‘000 CHF an Beiträgen und Steuerersparnissen.

Mit Sonnenkollektoren kann ein Haushalt beinahe einen Drittel seines Stromverbrauches einsparen. Während rund zwanzig Jahren erzeugt eine Solaranlage Warmwasser, unterstützt die Raumheizung und macht den Besitzer unabhängig von den allgemeinen Energiepreisen.

Die JCVP hat fünf Forderungen an die Luzerner Politik:

  1. Die Investition in eine Sonnenkollektor-Anlage muss bei Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern eine einmalige Steuerersparnis von rund 20 % der Anlagekosten nach sich ziehen. Bei einer Anlage, die 15‘000 CHF kostet, sind dies 3‘000 CHF. Dieser Betrag orientiert sich in etwa am Schweizer Durchschnitt. Heute kann man in Luzern nur einen sechsmal tieferen Betrag von den Steuern abziehen.
  2. Die Bewilligungspraxis für Solaranlagen ist zu kompliziert. In Zukunft soll man für nicht reflektierende Anlagen ausserhalb der Kern- oder Schutzzone keine Bewilligung einholen müssen.
  3. Neubauten müssen mindestens 50 % des Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser mit erneuerbaren Energien abdecken.
  4. Landwirte die zur Heutrocknung Solarkollektoren einsetzen möchten, sollen ebenfalls von den Massnahmen und Beiträgen profitieren.
  5. Der Kanton Luzern soll ein Programm zur Förderung von Solarstromanlagen auf Scheunen lancieren. Die vielen grossen Scheunendächer im Kanton sind ideale Standorte für Photovoltaik-Anlagen. Der Kanton soll interessierte Landwirte unterstützten, weil die Anlagen gute Chancen haben, von der KEV („Kostendeckenden Einspeisevergütung“) zu profitieren. Denn das Förderkriterium der KEV ist die Grösse einer Anlage.





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