Parolen der JCVP Kanton Luzern zu den Volksabstimmungen vom 13. Juni 2010

Veröffentlicht am: 14:05:33 29.05.2010

Die JCVP Kanton Luzern sagt klar Ja zum Gesetz über die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Zustimmung findet auch die Sanierung und Erweiterung der Berufsfachschule Sursee. Keine Chance hatten bei den JCVP-Mitgliedern hingegen die Volksinitiativen „Für faire Prämienverbilligungen“ und „Ja zur Naturheilkunde“. Bei beiden Initiativen werden aber die entsprechenden Gegenvorschläge begrüsst.

Die JCVP-Mitglieder waren sich zwar einig, dass das „ZUFG“ ein richtiger Schritt in Richtung eines verbesserten gesellschaftlichen Zusammenhalts darstelle. Die Gegner haben zwar Recht, wenn sie sagen, dass gesellschaftlicher Zusammenhalt nicht gesetzlich erzwungen werden kann. Doch geht bei dieser Argumentation vergessen, dass das Gesetz den Zusammenhalt gerade fördern und nicht erzwingen will - angesichts der Tatsache, dass Gesetze zur Förderung etlicher Dinge bestehen, ist es sicherlich nicht verfehlt, wenn man sich auch über den gesellschaftlichen Zusammenhalt als elementare Voraussetzungen einer funktionierenden Gemeinschaft Gedanken macht. Das wahlkampfmotivierte, polemisch begründete Referendum hatte keine Chance – die JCVP sagt Ja zum ZUFG!

Einstimmig sagen die JCVP-Mitglieder Ja zur Sanierung und Erweiterung der Berufsfachschule Sursee. Nachdem beispielsweise viel Geld in die Uni Luzern investiert wird, darf der nicht-akademische Bereich auf keinen Fall vergessen werden – schliesslich ist die Lehre keine „Seitenwagen“ der Hochschulbildung, sondern der klar bedeutendste Zweig der Berufsbildung. Dieser Tatsache muss mit den entsprechenden Investitionen Tribut gezollt werden. Dass gewisse Luzerner Jungparteien trotzdem die Nein-Parole zur Sanierung gefasst haben, ist für die JCVP nicht nachvollziehbar.

Keinen Zuspruch finden bei der JCVP die beiden Volksinitiativen. Die Prämienverbilligungsinitiative ist ein weiteres Beispiel nicht finanzierbar sozialdemokratischer Sozialpolitik, zudem hat das geforderte Giesskannenprinzip nichts mehr mit dem bundesrechtlichen Auftrag zu tun, wonach Leute in bescheidenen finanziellen Verhältnissen unterstützt werden sollen. Die geforderte Bewilligungspflicht für Naturheilpraktiker, welche von der Initiative „Ja zur Luzerner Naturheilkunde“ verlangt wird, ist sinnlos, solange keine eidgenössisch anerkannten Diplome bestehen. Bis diese bestehen, reicht die im Gegenvorschlag geforderte Meldepflicht aus, eine Bewilligungspflicht würde hingegen zwangsläufig zu einer willkürlichen Bewilligungspraxis führen.






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