Veröffentlicht am: 00:32:56 21.04.2010
Wie andere Schweizer Städte hat auch Luzern zunehmend Probleme mit Jugendlichen, die sich öffentlich betrinken. Bereits um zehn Uhr abends kann man nicht mehr am Schweizerhof-Quai entlang schlendern ohne angepöbelt zu werden, einen entspannenden Wochenausklang in der Ufschötti kann man vergessen, ohne blöd angemacht zu werden, der Gang durch den Bahnhof wird mehr und mehr zur Tortur und in den Zügen fehlt einigen Jugendlichen jeglicher Anstand vor Mobiliar, Mitreisenden und selbst dem Begleitpersonal. Wochenende für Wochenende wiederholen sich diese Vorfälle.
Die Mehrheit der trinkenden Jugendlichen ist unter 18 Jahren alt. Ihr massiver Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist nicht verboten und kann dementsprechend weder von der Polizei noch den SIP-Teams verfolgt oder gar gebüsst werden. Der übermässige Alkoholkonsum ist zwar kein Verbrechen, führt aber zu Verhaltensweisen, welche die Sicherheit im öffentlichen Raum beeinträchtigt. Die Freiheit eines Einzelnen hört dort auf, wo Andere eingeschränkt werden. Viele Jugendliche müssen heute genau abwägen, wo sie sich abends aufhalten, ohne in gefährliche Situationen zu geraten. Damit muss Schluss sein! Die attraktiven Plätze in Luzern sollen endlich wieder für alle zugänglich werden.
Konsumverbot einführen – Testkäufe verstärken
Heute besteht für die Ahndung des Alkoholkonsums durch Minderjährige keine Möglichkeit. Einzig die Verkaufsstellen werden zur Verantwortung gezogen, trinkende Jugendliche hingegen kommen strafrechtlich ungeschoren davon. Die JCVP erachtet diese einseitige Verteilung der Verantwortung unbefriedigend und fordert deshalb, dass der übermässige Alkoholkonsum durch Jugendliche sanktioniert werden kann. Dies kann anstelle der gewöhnlichen Ordnungsbussen z.B. durch obligatorische Kurse ähnlich den Verkehrschulungen bei Verkehrsdelikten oder im Wiederholungsfalle durch gemeinnützige Arbeit (z.B. in einer Anstalt für Suchtkranke) geschehen. Auf der Seite der Verkaufsstellen sind, nachdem im vergangenen Jahr die Rechtsgrundlage geschaffen wurde, die Testkäufe zu intensivieren.
Eltern sollen Kenntnis vom Verhalten ihrer Kinder haben
Die JCVP fordert weiter, dass die Polizei die Eltern der fehlbaren Jugendlichen über deren Fehlverhalten informiert - denn leider wissen viele Eltern nicht, wie sich ihre Kinder im Ausgang verhalten. Die Polizei soll die Personalien aller betrunkenen Minderjährigen konsequent aufnehmen und deren Eltern in Kenntnis setzen. Ebenfalls sollen sämtliche Kosten nach Schlägereien oder Alkoholvergiftungen durch die Eltern beziehungsweise die Jugendlichen getragen werden, die Allgemeinheit soll nicht für das Fehlverhalten einiger weniger bezahlen müssen. Die Forderung der JCVP soll dazu beitragen, die Eltern wachzurütteln und sie ihre Verantwortung wahrnehmen zu lassen. Die Prävention beginnt im Elternhaus!
Ausbau der Videoüberwachung
Als weitere Massnahme sollen die neuralgischen Umgebungen und Plätze (z.B. im Bereich der Zugänge zu Ufschötti oder Inseli) vermehrt mit Überwachungskameras ausgerüstet werden. Die Luzernerinnen und Luzerner haben zur Videoüberwachung bereits ja gesagt. Es obliegt nun dem Stadtrat, von seinem Recht, die Videoüberwachung auf weitere Areale auszudehnen, vermehrt Gebrauch zu machen. In anderen Gemeinden ist, wo dies noch nicht geschehen ist, nötigenfalls die Rechtsgrundlage zu schaffen. Unsere Anregungen sind kein Patentrezept für diese Problematik Doch wir hoffen mit unseren Vorschlägen die Diskussion in der Öffentlichkeit zu dieser Thematik anzuregen und dazu beizutragen, dass der diesjährige Sommer möglichst ohne unschöne Zwischenfälle verläuft.